Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO
Diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gilt, wenn du als Gastgeber ein Album bei Albumora anlegst und Gäste Fotos oder Videos zu diesem Album beitragen.
Version 2026-09 · Stand: 25. September 2026 · als PDF zum Gegenzeichnen
1. Parteien
Verantwortlicher: Der jeweilige Gastgeber des Albums, der Albumora zur Erstellung und Bereitstellung eines Albums nutzt.
Auftragsverarbeiter:
Mag. (FH) Florian Neuhuber
Obere Höllstraße 20d
4451 Garsten
Österreich
E-Mail: service@albumora.de
nachfolgend „Albumora“.
2. Rollenverteilung
Der Gastgeber entscheidet, welche Gäste Zugang zum Album erhalten, welche Inhalte gesammelt werden und zu welchem Zweck das Album genutzt wird. Hinsichtlich der von Gästen hochgeladenen Fotos, Videos und dazugehörigen Angaben ist der Gastgeber daher Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, soweit er über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet.
Albumora verarbeitet diese Daten im Auftrag des Gastgebers als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO, soweit die Verarbeitung ausschließlich zur technischen Bereitstellung, Speicherung, Anzeige, Sicherung und Löschung des jeweiligen Albums erfolgt.
Soweit Albumora personenbezogene Daten für eigene Zwecke verarbeitet, etwa zur Vertragsabwicklung mit dem Gastgeber, Zahlungsabwicklung, Rechnungslegung, Sicherheit des Dienstes oder Kundenkommunikation, handelt Albumora eigenständig als Verantwortlicher. Diese Verarbeitungen sind in der Datenschutzerklärung beschrieben.
2a. Vereine und Organisationen als Verantwortliche
Nutzt ein Verein oder eine Organisation (z. B. Sport-, Musik- oder Brauchtumsverein) Albumora, um Fotos und Videos aus dem Vereinsleben zu sammeln, ist der Verein – vertreten durch seine vertretungsberechtigten Personen – Verantwortlicher im Sinne dieser Vereinbarung; sie gilt für ihn entsprechend. Auf Wunsch stellt Albumora dem Verein ein gegenzuzeichnendes Exemplar für die eigene Dokumentation zur Verfügung (Kontakt: service@albumora.de).
Bei Aufnahmen Minderjähriger ist der Verein dafür verantwortlich, vor einer Veröffentlichung die Einwilligung der Erziehungsberechtigten einzuholen und zu dokumentieren. Albumora unterstützt dies technisch: Inhalte sind standardmäßig nur vereinsintern sichtbar und werden erst nach aktiver Freigabe öffentlich; dokumentierte Einwilligungen können je Mannschaft hinterlegt und jederzeit widerrufen werden.
3. Gegenstand der Verarbeitung
Gegenstand der Verarbeitung ist die technische Bereitstellung eines digitalen Albums für Event-Fotos und -Videos. Albumora verarbeitet im Auftrag des Gastgebers die von Gästen hochgeladenen Inhalte und damit zusammenhängende technische Daten, soweit dies für den Betrieb des gebuchten Albums erforderlich ist.
4. Art und Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zu folgenden Zwecken:
- Upload, Speicherung und Anzeige von Fotos und Videos,
- Bereitstellung des Albums für den Gastgeber und berechtigte Gäste,
- technische Auslieferung der Inhalte,
- Sicherung der Inhalte durch verschlüsselte Backups,
- Entfernung von GPS-/Standortdaten aus allen Bildfassungen, die Gäste oder Dritte sehen oder herunterladen können,
- interne Speicherung der Aufnahmeorte aus der Originaldatei ausschließlich für optionale Kartenseiten im Fotobuch des Gastgebers,
- automatische Bildauswertung auf den eigenen Servern von Albumora für die Fotobuch-Gestaltung: technische Bildqualität, Erkennung ähnlicher Bilder und Erkennung von Position und Anzahl von Gesichtern, damit der Bildausschnitt keine Gesichter abschneidet (keine Identifizierung von Personen, keine biometrischen Merkmale oder Vorlagen),
- Verwaltung der Speicherdauer,
- Löschung der Inhalte nach Ablauf der gebuchten Speicherdauer oder auf dokumentierte Weisung des Gastgebers.
Eine Verarbeitung der Album-Inhalte zu Werbezwecken, Profiling-Zwecken oder zum Verkauf an Dritte findet nicht statt.
5. Dauer der Verarbeitung
Diese Vereinbarung gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem der Gastgeber ein Album anlegt oder bucht, und endet mit der vollständigen Löschung der im Auftrag verarbeiteten Album-Inhalte.
Die Album-Inhalte werden für die im jeweiligen Paket vereinbarte Speicherdauer gespeichert, derzeit je nach Paket 12, 24 oder 36 Monate. Nach Ablauf der Speicherdauer werden die Inhalte automatisch gelöscht, soweit keine abweichende Weisung oder gesetzliche Pflicht entgegensteht. In den verschlüsselten Backups bleiben gelöschte Inhalte bis zum Ablauf der Backup-Aufbewahrung erhalten, höchstens 12 Monate; sie werden dort nicht genutzt und nur für eine Wiederherstellung herangezogen.
6. Kategorien betroffener Personen
Von der Verarbeitung können insbesondere folgende Personen betroffen sein:
- Gastgeber,
- Gäste, die Inhalte hochladen,
- Personen, die auf Fotos oder Videos erkennbar sind,
- Personen, deren Namen oder sonstige Angaben optional durch Gäste angegeben werden,
- bei Vereinsnutzung zusätzlich: Vereinsmitglieder, minderjährige Mitglieder sowie deren Erziehungsberechtigte.
7. Kategorien personenbezogener Daten
Verarbeitet werden insbesondere:
- Foto- und Videodateien,
- Dateinamen,
- Upload-Zeitpunkt,
- technische Metadaten,
- EXIF-Aufnahmezeit,
- Aufnahmeort (GPS-Koordinaten) aus der Originaldatei, soweit vorhanden (nur intern, siehe unten),
- technische Bildmerkmale: Qualitätswert, Ähnlichkeitswert, Position und Anzahl erkannter Gesichter,
- optional angegebener Uploader-Name,
- technische Zugriffsdaten, soweit für Bereitstellung, Sicherheit und Fehlerbehebung erforderlich.
GPS-/Standortdaten werden aus allen Bildfassungen entfernt, die Gäste oder Dritte sehen oder herunterladen können, soweit sie technisch erkannt werden. Die Koordinaten der Originaldatei speichert Albumora intern, ausschließlich damit der Gastgeber optionale Kartenseiten im Fotobuch erstellen kann. Sie werden Gästen nicht angezeigt, nicht an Dritte weitergegeben und mit dem Album gelöscht. Für die Kartendarstellung ruft der Server Kartenkacheln von OpenStreetMap ab; dabei werden keine personenbezogenen Daten übermittelt.
Die Erkennung von Gesichtern dient nur der Bildgestaltung. Albumora identifiziert keine Personen, vergleicht keine Gesichter miteinander und erstellt keine biometrischen Vorlagen. Gespeichert werden nur Anzahl und Position erkannter Gesichter im Bild.
8. Besondere Kategorien personenbezogener Daten
Albumora fordert Gäste nicht dazu auf, besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO hochzuladen. Je nach Inhalt eines Fotos oder Videos können jedoch besondere Kategorien personenbezogener Daten sichtbar oder ableitbar sein, etwa Gesundheitsdaten, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder andere sensible Informationen.
Der Gastgeber ist dafür verantwortlich, zu prüfen, ob für die Nutzung des Albums besondere Anforderungen, Einwilligungen oder Einschränkungen erforderlich sind.
9. Weisungen des Gastgebers
Albumora verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Gastgebers, soweit Albumora als Auftragsverarbeiter handelt. Als dokumentierte Weisung gelten insbesondere:
- die Buchung oder Anlage eines Albums,
- die Auswahl des Pakets und der Speicherdauer,
- die Einstellungen und Funktionen innerhalb des Albums,
- Lösch-, Export- oder Supportanfragen des Gastgebers,
- sonstige schriftliche oder per E-Mail übermittelte Weisungen.
Albumora darf Weisungen ablehnen oder aussetzen, wenn sie offensichtlich gegen Datenschutzrecht oder sonstiges geltendes Recht verstoßen. In diesem Fall informiert Albumora den Gastgeber, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen.
10. Pflichten von Albumora als Auftragsverarbeiter
Albumora verpflichtet sich insbesondere,
- personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Gastgebers zu verarbeiten,
- die mit der Verarbeitung befassten Personen zur Vertraulichkeit zu verpflichten,
- geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten zu treffen,
- keine Album-Inhalte zu verkaufen oder zu Werbezwecken zu nutzen,
- Gäste auf der Upload-Seite nicht zu tracken und dort keine Tracking-Cookies einzusetzen,
- den Gastgeber nach Möglichkeit bei der Erfüllung von Betroffenenrechten zu unterstützen,
- den Gastgeber bei datenschutzrechtlichen Pflichten zu unterstützen, soweit dies für Albumora möglich und zumutbar ist,
- Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich nach Bekanntwerden an den Gastgeber zu melden,
- nach Beendigung der Verarbeitung die im Auftrag verarbeiteten Daten nach Maßgabe dieser Vereinbarung zu löschen oder zurückzugeben,
- dem Gastgeber Informationen zur Verfügung zu stellen, die zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten nach Art. 28 DSGVO erforderlich sind.
11. Pflichten des Gastgebers als Verantwortlicher
Der Gastgeber ist insbesondere dafür verantwortlich,
- eine geeignete Rechtsgrundlage für die Nutzung des Albums und die Verarbeitung der hochgeladenen Inhalte sicherzustellen,
- Gäste angemessen über die Nutzung des Albums zu informieren,
- erforderliche Einwilligungen oder sonstige Berechtigungen einzuholen,
- keine rechtswidrigen Inhalte hochladen zu lassen oder weiterzugeben,
- Anfragen betroffener Personen zu prüfen und zu beantworten,
- Albumora nur rechtmäßige Weisungen zu erteilen,
- Zugangsdaten und Anmelde-Links vertraulich zu behandeln,
- zu prüfen, ob besondere Anforderungen für Veranstaltungen mit Kindern, sensiblen Situationen oder besonderen Kategorien personenbezogener Daten bestehen.
12. Technische und organisatorische Maßnahmen
Albumora trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO. Dazu gehören insbesondere:
- Hosting der Album-Inhalte auf Servern in der Europäischen Union,
- Anwendungsserver und Objektspeicher bei Hetzner in Finnland,
- tägliche, clientseitig verschlüsselte Backups auf einem getrennten Backup-Server bei Hetzner in der EU sowie eine zweite, unabhängig verschlüsselte Kopie auf getrenntem Hetzner-Speicher (Einzelheiten in Anlage 1),
- Zugriffsbeschränkungen auf Systeme und Daten,
- Zugriff auf Gastgeber-Bereiche über E-Mail-Anmeldelink,
- Entfernung von GPS-/Standortdaten aus allen für Gäste sichtbaren Bildfassungen,
- keine Cookies und keine Tracking-Technologien auf der Gäste-Upload-Seite,
- Trennung von Gäste-Upload-Seite und Marketing-Tracking,
- datensparsame Voreinstellungen,
- Protokollierung und technische Maßnahmen zur Sicherheit und Fehlerbehebung,
- regelmäßige Aktualisierung und Wartung der eingesetzten Systeme,
- Löschung der Album-Inhalte nach Ablauf der gewählten Speicherdauer.
Die konkreten Maßnahmen beschreibt Anlage 1. Sie können technisch weiterentwickelt werden, solange das Sicherheitsniveau nicht wesentlich unterschritten wird.
13. Sub-Auftragsverarbeiter
Der Gastgeber erteilt Albumora eine allgemeine Genehmigung zum Einsatz von Sub-Auftragsverarbeitern, soweit diese für die Bereitstellung des Dienstes erforderlich sind. Derzeit werden insbesondere folgende Dienstleister eingesetzt:
| Dienstleister | Sitz / Verarbeitung | Zweck |
|---|---|---|
| Hetzner Online GmbH | Deutschland / Finnland | Hosting, Serverbetrieb, Speicherung, Backups |
| BunnyWay d.o.o. (bunny.net) | Slowenien | Auslieferung von Fotos und Videos über ein Content Delivery Network |
| SMTP2GO (Sand Dune Mail Ltd) | Neuseeland (Angemessenheitsbeschluss der EU); Speicherung für EWR-Kunden im EWR | Versand von Transaktions-E-Mails |
| Brevo / Sendinblue GmbH | Deutschland / Frankreich | Ersatzweg für den Versand von Transaktions-E-Mails |
| Gelato ASA | Norwegen (EWR); Druck über Partnerdruckereien | Druck und Versand bestellter Fotobücher und Fotoprodukte (nur bei einer Bestellung) |
| Stripe Payments Europe Ltd. | Irland | Zahlungsabwicklung |
Hinweis: Stripe verarbeitet Zahlungsdaten vor allem im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen Albumora und dem Gastgeber. Soweit Stripe nicht im Auftrag des Gastgebers für Album-Inhalte tätig wird, ist Stripe kein Sub-Auftragsverarbeiter für die Gäste-Fotos, sondern eigenständiger Dienstleister für die Zahlungsabwicklung.
Albumora informiert den Gastgeber über beabsichtigte Änderungen bei Sub-Auftragsverarbeitern in angemessener Weise, etwa per E-Mail oder durch Aktualisierung dieser Seite. Der Gastgeber kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Art. 28 DSGVO sieht vor, dass der Auftragsverarbeiter weitere Auftragsverarbeiter nur mit vorheriger gesonderter oder allgemeiner schriftlicher Genehmigung des Verantwortlichen einsetzen darf; bei allgemeiner Genehmigung muss über Änderungen informiert werden, damit der Verantwortliche widersprechen kann.
14. Drittlandübermittlungen
Die Speicherung der Album-Inhalte erfolgt grundsätzlich auf Servern in der Europäischen Union. Soweit Sub-Auftragsverarbeiter oder sonstige Dienstleister personenbezogene Daten außerhalb der EU/des EWR verarbeiten oder zugänglich machen, erfolgt dies nur nach Maßgabe der Art. 44 ff DSGVO, insbesondere auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses oder geeigneter Garantien wie EU-Standardvertragsklauseln, soweit erforderlich.
15. Unterstützung bei Betroffenenrechten
Albumora unterstützt den Gastgeber im angemessenen Umfang bei der Bearbeitung von Anfragen betroffener Personen, insbesondere bei Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch.
Wendet sich eine betroffene Person direkt an Albumora und betrifft die Anfrage Album-Inhalte, die im Auftrag eines Gastgebers verarbeitet werden, leitet Albumora die Anfrage nach Möglichkeit an den Gastgeber weiter oder stimmt die Bearbeitung mit dem Gastgeber ab, sofern keine gesetzlichen Gründe entgegenstehen.
16. Datenschutzverletzungen
Albumora informiert den Gastgeber unverzüglich, nachdem Albumora eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung bekannt geworden ist. Die Meldung enthält, soweit verfügbar, Informationen über:
- die Art der Datenschutzverletzung,
- die betroffenen Daten und Personengruppen,
- die wahrscheinlichen Folgen,
- die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung oder Minderung.
Die Verantwortung für eine etwaige Meldung an die Datenschutzaufsichtsbehörde oder Benachrichtigung betroffener Personen liegt beim Gastgeber, soweit er Verantwortlicher ist. Albumora unterstützt hierbei im angemessenen Umfang.
17. Kontrollen und Nachweise
Albumora stellt dem Gastgeber auf Anfrage Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung dieser Vereinbarung und der Pflichten nach Art. 28 DSGVO erforderlich sind. Kontrollen oder Audits sind in angemessenem Umfang, nach vorheriger Abstimmung und unter Wahrung der Sicherheit, Vertraulichkeit und Rechte anderer Kunden möglich.
Vor-Ort-Kontrollen können nur erfolgen, wenn sie erforderlich und verhältnismäßig sind und keine gleichwertigen Nachweise, Dokumentationen oder Bestätigungen ausreichen.
18. Löschung und Rückgabe
Nach Ende der Album-Nutzung oder Ablauf der gebuchten Speicherdauer löscht Albumora die im Auftrag verarbeiteten Album-Inhalte, soweit keine gesetzliche Pflicht zur weiteren Speicherung besteht. Auf Anfrage des Gastgebers kann Albumora vor der Löschung einen Export oder Download der Inhalte ermöglichen, soweit dies technisch vorgesehen und zumutbar ist. Backups werden nach Ablauf des jeweiligen Backup-Zyklus überschrieben oder gelöscht.
19. Vergütung und Aufwand
Die Unterstützung bei Standardfunktionen des Dienstes, insbesondere Anzeige, Download und reguläre Löschung, ist im gebuchten Paket enthalten. Für darüber hinausgehende Sonderaufwände, etwa umfangreiche manuelle Auskünfte, besondere Exporte, individuelle Prüfungen oder außerordentliche Audit-Unterstützung, kann Albumora eine angemessene Vergütung verlangen, sofern dies vorab mitgeteilt wird und gesetzlich zulässig ist.
20. Laufzeit
Diese Vereinbarung gilt für die Dauer der Nutzung des jeweiligen Albums und endet nach vollständiger Löschung der im Auftrag verarbeiteten Album-Inhalte. Pflichten zur Vertraulichkeit und zum Nachweis datenschutzkonformer Verarbeitung bleiben auch nach Vertragsende bestehen, soweit dies erforderlich ist.
21. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Diese Vereinbarung ergänzt die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung von Albumora. Bei Widersprüchen gehen datenschutzrechtlich zwingende Vorgaben dieser Vereinbarung vor.
Kontakt für Datenschutz- und Auftragsverarbeitungsfragen: service@albumora.de
22. Ergänzung für Kindergärten, Schulen, Träger und Vereine
Nutzt eine Einrichtung, ein Träger oder ein Verein Albumora mit einem Jahres-Abo, verarbeitet Albumora im Auftrag zusätzlich:
- die Zuordnung von Fotos zu Gruppen, Klassen oder Mannschaften,
- dokumentierte Einwilligungen der Erziehungsberechtigten bzw. der Mitglieder: Umfang der Einwilligung (etwa intern, Website, soziale Medien), Datum der Erteilung und eines Widerrufs sowie das hochgeladene oder digital unterschriebene Einwilligungsdokument,
- den Freigabestatus je Foto (nur intern, öffentlich, nachfragen) und den Zeitpunkt der aktiven Freigabe durch die Einrichtung,
- Rollen und Zugänge der Mitarbeitenden bzw. Verantwortlichen der Einrichtung.
Digitale Unterschriften unter Einwilligungen laufen über eine von Albumora selbst betriebene Signaturanwendung auf eigenen Servern; es ist kein weiterer Dienstleister beteiligt. Inhalte sind standardmäßig nur intern sichtbar. Auf einer eingebetteten Website-Galerie erscheinen nur Fotos, die als öffentlich markiert und von der Einrichtung aktiv freigegeben sind. Für die eigene Dokumentation kann die Einrichtung einen Export des Einwilligungs- und Freigabestatus je Foto abrufen. Die Speicherdauer richtet sich nach dem gebuchten Tarif (12, 24 oder 36 Monate).
Fotobücher und Fotoprodukte druckt Gelato über Partnerdruckereien, die Gelato je Lieferland auswählt und vertraglich bindet; Albumora kann diese Druckereien nicht im Voraus einzeln benennen. Bilder gehen nur bei einer konkreten Bestellung dorthin. Die Einrichtung kann Druckbestellungen durch Gäste im Album abschalten und entscheidet selbst, ob sie bestellt.
Die Einrichtung bleibt verantwortlich dafür, Einwilligungen einzuholen, zu prüfen und aktuell zu halten; Albumora stellt die Werkzeuge bereit und prüft den Inhalt von Einwilligungen nicht.
23. Ergänzung für Sportveranstaltungen
Nutzt ein Veranstalter Albumora für eine Lauf-, Rad- oder Triathlonveranstaltung, verarbeitet Albumora im Auftrag zusätzlich:
- Start- bzw. Ergebnislisten des Veranstalters: Startnummer, Vor- und Nachname, Verein, Wettbewerb, Altersklasse, Geschlecht, Platzierungen, Start-, Zwischen- und Zielzeiten,
- aus den Fotos gelesene Startnummern (Texterkennung und optional ein QR-Code auf der Startnummer) sowie Bestätigungen oder Korrekturen dieser Zuordnung durch den Veranstalter oder durch Zuschauer,
- den Streckenabschnitt, an dem ein Foto oder Video aufgenommen wurde,
- Videos fest installierter Kameras des Veranstalters und daraus geschnittene Clips,
- automatisch erstellte Finisher-Videos je Startnummer,
- Meldungen von Teilnehmenden zu einzelnen Fotos (etwa „bitte entfernen“).
Die Texterkennung läuft auf den eigenen Servern von Albumora; es findet keine Gesichtserkennung zur Identifizierung von Teilnehmenden statt. Unsichere Zuordnungen landen in einer Prüfliste und werden nicht automatisch veröffentlicht. Teilnehmende können der Zuordnung widersprechen; Fotos mit ihrer Startnummer erscheinen dann nirgends mehr öffentlich. Dasselbe gilt für Wettbewerbe, die der Veranstalter als privat markiert, etwa Kinderläufe. Der Veranstalter bleibt dafür verantwortlich, die Teilnehmenden über die Fotoverarbeitung zu informieren, etwa in den Teilnahmebedingungen.
Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
Zutritt
Alle Server stehen in Rechenzentren der Hetzner Online GmbH in der EU (Anwendungsserver und Objektspeicher in Finnland). Der physische Zutritt ist durch Hetzner geregelt; die Rechenzentren sind nach ISO/IEC 27001 zertifiziert. Ausgetauschte Datenträger werden laut Hetzner vor Ort physisch zerstört.
Zugang und Zugriff
- Administrativer Zugang zu den Servern nur für den Betreiber, per SSH ausschließlich mit Schlüssel; die Anmeldung mit Passwort ist abgeschaltet.
- Die Anwendung läuft unter einem eigenen, nicht privilegierten Systembenutzer in einem unprivilegierten Container.
- Gastgeber melden sich über einen zeitlich begrenzten Anmeldelink per E-Mail an; es gibt keine Passwörter, die erraten werden könnten.
- Gäste erreichen ein Album nur über einen zufälligen Link mit mindestens 128 Bit Zufall je Album und Zweck (Upload, Galerie, Diashow).
- Jeder Zugriff auf ein Album wird serverseitig gegen die Berechtigung des angemeldeten Kontos geprüft.
Trennung
Die Daten aller Kunden liegen in einer gemeinsamen Anwendung, sind aber je Konto und Album logisch getrennt: in der Datenbank über Zuordnungen, die bei jeder Abfrage geprüft werden, und im Objektspeicher über eigene Pfade je Album.
Weitergabe und Transport
- Alle Verbindungen von Browsern und Diensten laufen über TLS (HTTPS).
- Der Objektspeicher wird ausschließlich über TLS angesprochen. Die gespeicherten Dateien selbst liegen dort ohne zusätzliche Verschlüsselung; der Zugriff ist nur mit Zugangsschlüsseln möglich.
- Backups werden vor dem Verlassen des Servers mit AES-256-GCM verschlüsselt; der Backup-Server sieht nur verschlüsselte Daten.
Eingabekontrolle
Je Datei werden Upload-Zeitpunkt, der verwendete Album-Link und ein optional angegebener Name gespeichert. Server- und Anwendungsprotokolle dienen der Sicherheit und Fehlerbehebung.
Verfügbarkeit und Wiederherstellung
- Täglich eine verschlüsselte Sicherung aller Album-Dateien und der Datenbank auf einem getrennten Backup-Server und zusätzlich als unabhängige, eigens verschlüsselte Kopie auf einem getrennten Speicherprodukt von Hetzner; dazu zweimal täglich eine verschlüsselte Sicherung des Anwendungsservers. Der mögliche Datenverlust im Schadensfall liegt damit bei höchstens 24 Stunden.
- Aufbewahrung der Sicherungen: 14 tägliche, 8 wöchentliche und 12 monatliche Stände. Die Wiederherstellung einzelner Dateien und der Datenbank wurde getestet.
- Der Objektspeicher verteilt jede Datei über mehrere Server (Erasure-Coding); der Ausfall einzelner Server führt nicht zu Datenverlust.
- Verfügbarkeit, Zustand der Anwendung und das Eintreffen der täglichen Sicherung werden laufend überwacht; Ausfälle lösen eine Alarmierung aus.
Löschung
Album-Inhalte werden nach Ablauf der gebuchten Speicherdauer oder auf Weisung gelöscht; in den Sicherungen laufen sie mit der Aufbewahrung aus (höchstens 12 Monate).
Überprüfung und Aktualität
Betriebssystem und Abhängigkeiten werden regelmäßig aktualisiert. Die Maßnahmen werden bei Änderungen am Dienst überprüft und diese Anlage entsprechend fortgeschrieben; die jeweils gültige Fassung trägt eine Versionsangabe.
Änderungsverlauf
Jede Änderung dieser Vereinbarung erhält eine neue Version und wird hier vermerkt, damit Verantwortliche nachvollziehen können, was sich geändert hat.
- Version 2026-09 (25. September 2026): Unterauftragsverarbeiter um bunny.net, SMTP2GO und Gelato ergänzt; Speicherung der Aufnahmeorte für Kartenseiten und Gesichtserkennung ohne Identifizierung offengelegt; Speicherdauer 36 Monate; Ergänzungen für Einrichtungen und Sportveranstaltungen; Anlage 1 mit den technischen und organisatorischen Maßnahmen.
- Version 2026-06 (Juni 2026): erste veröffentlichte Fassung.
Unterschriften
Version 2026-09 dieser Vereinbarung einschließlich Anlage 1.
Ort, Datum, Unterschrift Verantwortlicher | Ort, Datum, Unterschrift Albumora (Mag. (FH) Florian Neuhuber) |