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Fotos vom Schulfest und für die Schulwebsite: Was Schulen dürfen

Aktualisiert am 27.09.2026 · 8 Min. Lesezeit

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Das Wichtigste in Kürze

  • ✓Der Schulbetrieb selbst deckt das Veröffentlichen von Fotos nicht ab: Für Schulwebsite, Jahresbericht, Presse und Social Media braucht die Schule in aller Regel eine Einwilligung — je Zweck einzeln.
  • ✓Ab etwa 14 Jahren entscheiden Jugendliche mit: In Deutschland gilt als Faustregel die Doppeleinwilligung von Schülerin bzw. Schüler und Eltern, in Österreich sind Jugendliche ab 14 in vielen Fällen selbst einwilligungsfähig.
  • ✓Lehrkräfte sind Beschäftigte — auch ihre Fotos auf der Website brauchen eine eigene, freiwillige Einwilligung.
  • ✓Eltern, die beim Schulfest privat fotografieren, fallen unter die Haushaltsausnahme; die Schule kann über ihr Hausrecht Regeln setzen und ein geschlossenes Album anbieten.
  • ✓Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Schulgesetze, Vorgaben des Schulträgers bzw. der Bildungsdirektion und die Datenschutzbehörde.

Eine Schule ist ein öffentlicher Ort mit sehr vielen Kameras: Lehrkräfte dokumentieren Projekte, der Elternverein fotografiert das Schulfest, die Abschlussklasse will ihre Feier festhalten, und die Schulwebsite soll lebendig aussehen. Dieser Ratgeber sortiert, was dafür in Deutschland und Österreich gilt — und wie eine Schule Fotos sammelt, ohne dass Bilder von Kindern unkontrolliert in Chatgruppen landen.

Wer ist verantwortlich?

Verantwortlich im Sinne der DSGVO ist die Schule, vertreten durch die Schulleitung, bzw. je nach Land der Schulträger. Veranstaltet der Förder- oder Elternverein das Fest in eigener Regie, ist er für seine eigenen Fotos selbst verantwortlich. Das klingt formal, hat aber eine praktische Folge: Wer die Fotos veröffentlicht, muss die Einwilligungen kennen und nachweisen können.

Welche Fotos brauchen welche Grundlage?

ZweckÜbliche GrundlageHinweis
Unterrichtsdokumentation, Projektmappeje nach Land Schulrecht, sonst EinwilligungNur intern, nur solange nötig
Aushang in der Schule, KlassenfotoEinwilligungKlassenfotos durch Fotografen meist über eigene Einwilligung
Schulwebsite, Jahresbericht, PresseEinwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)Öffentlich — einzeln ankreuzbar machen
Social Media der SchuleEinwilligungViele Schulen verzichten auf Porträts, zeigen Gruppen von hinten oder Werke

Dass die Schule einen öffentlichen Bildungsauftrag hat, deckt den Unterricht — nicht die Öffentlichkeitsarbeit. Für die Schulwebsite oder den Instagram-Kanal ist deshalb die Einwilligung der Weg. In Deutschland kommt § 22 KUG (Recht am eigenen Bild) hinzu, in Österreich § 78 UrhG, der Veröffentlichungen verbietet, die berechtigte Interessen der Abgebildeten verletzen.

Ab wann entscheiden Schülerinnen und Schüler selbst?

  • Grundschule / Volksschule: Die Eltern willigen ein.
  • Ab etwa 14 Jahren (Deutschland): Faustregel Doppeleinwilligung — Jugendliche und Eltern unterschreiben. Maßgeblich ist die Einsichtsfähigkeit, nicht ein fixes Alter.
  • Ab 14 Jahren (Österreich): Jugendliche gelten in vielen Fällen als selbst einwilligungsfähig (vgl. § 4 Abs. 4 DSG). Viele Schulen holen trotzdem zusätzlich die Unterschrift der Eltern ein.
  • Ab 18: allein die Schülerin bzw. der Schüler.

Lehrkräfte und Schulpersonal

Auch Lehrkräfte haben ein Recht am eigenen Bild. Weil sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, ist Freiwilligkeit besonders wichtig: Wer auf der Website nicht erscheinen möchte, darf dadurch keinen Nachteil haben. Eine eigene, einfache Einwilligung für das Kollegium — einmal pro Schuljahr — schafft Klarheit.

Schulfest und Abschlussfeier: Eltern fotografieren

Private Fotos für das Familienalbum sind erlaubt (Haushaltsausnahme, Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO). Problematisch wird es, wenn Bilder fremder Kinder in große Chatgruppen oder soziale Netzwerke wandern. Die Schule kann über ihr Hausrecht Regeln festlegen und am Eingang aushängen. Noch besser funktioniert ein Angebot: ein gemeinsames, geschlossenes Album, in das Eltern per QR-Code hochladen. Die Schule behält den Überblick und gibt für Website oder Jahresbericht nur frei, wofür Einwilligungen vorliegen.

Abschlussfeier: gemeinsam sammeln statt 20 Chatgruppen

Bei Maturafeier, Abiball oder Abschlussfeier fotografieren Hunderte Gäste. Ein QR-Code auf den Tischen, ein Album ohne App und ohne Anmeldung — und am Ende haben alle dieselben Fotos, statt dass jeder nur die eigenen besitzt.

Checkliste für die Schulleitung

  • Einwilligung mit getrennten Zwecken (Aushang, Website, Jahresbericht, Presse, Social Media) und Widerrufshinweis.
  • Altersgerechte Unterschriften: Eltern, ab etwa 14 Jahren zusätzlich die Jugendlichen.
  • Eigene Einwilligung für Lehrkräfte.
  • Klare Regel für Elternfotos bei Veranstaltungen.
  • Auftragsverarbeitungsvertrag mit jedem Dienst, der Fotos speichert; Hosting möglichst in der EU.
  • Löschfristen: etwa Ende der Schulzeit bzw. nach einer festgelegten Zahl von Jahren.

Stand: September 2026. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Schulgesetze deines Landes, die Vorgaben von Schulträger bzw. Bildungsdirektion und die Auskünfte der zuständigen Datenschutzbehörde.

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Häufige Fragen

Darf eine Schule Fotos von Schülerinnen und Schülern auf die Website stellen?
Ja, mit Einwilligung. Der Bildungsauftrag der Schule deckt den Unterricht, nicht die Öffentlichkeitsarbeit. Für die Website, den Jahresbericht, die Presse und Social Media braucht es deshalb in aller Regel eine Einwilligung — für jeden Zweck einzeln.
Ab welchem Alter müssen Jugendliche selbst einwilligen?
In Deutschland gilt als Faustregel ab etwa 14 Jahren die Doppeleinwilligung von Jugendlichen und Eltern. In Österreich sind Jugendliche ab 14 in vielen Fällen selbst einwilligungsfähig; viele Schulen holen trotzdem zusätzlich die Unterschrift der Eltern ein.
Brauchen Lehrkräfte eine eigene Einwilligung?
Ja. Lehrkräfte haben ein Recht am eigenen Bild. Weil sie Beschäftigte sind, muss die Einwilligung wirklich freiwillig sein — wer nicht auf der Website erscheinen will, darf keinen Nachteil haben.
Dürfen Eltern beim Schulfest fotografieren?
Für private Zwecke ja. Die Schule kann über ihr Hausrecht Regeln festlegen, etwa nur das eigene Kind zu fotografieren und nichts zu veröffentlichen. Ein gemeinsames Album der Schule verhindert, dass Fotos fremder Kinder in Chatgruppen herumgereicht werden.
Was gilt, wenn Eltern die Einwilligung widerrufen?
Ab dem Widerruf werden die Fotos nicht mehr neu gezeigt und aus Online-Angeboten entfernt. Bereits gedruckte Jahresberichte müssen nicht zurückgeholt werden — der Widerruf wirkt für die Zukunft.

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